Bienenhaltung ist ein schönes und nützliches Hobby. Für manche ist es auch Beruf oder wird gar zur Berufung. Und gerade in Zeiten, in denen das „Bienensterben“ in aller Munde ist, bietet die Imkerei eine sinnvolle Möglichkeit, für die Erhaltung der Natur aktiv zu werden. Denn die Bienen tragen durch die Bestäubung der Blüten vieler Kultur- und Wildpflanzen sowohl zu unserer gesunden Ernährung als auch zur Erhaltung verschiedenster Pflanzenarten einschließlich der sich von ihren Blättern, Samen und Früchte ernährenden Tiere bei. Doch mit der Anschaffung von Honigbienen wird man zum Tierhalter und übernimmt entsprechend Verantwortung – sowohl für die possierlichen Stachelträger selbst als auch für die Umwelt, in der sie leben – einschließlich unserer Mitmenschen. Daraus ergeben sich sowohl rechtliche als auch ethische Pflichten.
Rechte und Pflichten des Bienenhalters
Die Haltung von Honigbienen setzt die Genehmigung des Eigentümers voraus, auf dessen Fläche das Bienenvolk oder die Bienenvölker aufgestellt werden sollen – egal ob im Garten oder auf dem Hausdach (§ 903 BGB). Ist der künftige Bienenhalter selbst Eigentümer der entsprechenden
Fläche, ist das natürlich einfacher. Zudem sollte die Bienenhaltung ortsüblich sein, also üblicherweise an vergleichbaren Standorten betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere Dorf- und Stadtrandlagen mit größeren Wohngrundstücken, auf denen auch andere Nutztiere gehalten werden, ebenso Kleingartenanlagen. In letzteren ist nach Bundeskleingartengesetz Bienenhaltung aufgrund ihrer Bestäubungsleistung und dem daraus resultierenden Beitrag im Sinne der Kleingartennutzung zulässig bzw. erwünscht. Eine Abstimmung mit dem Vorstand des betreffenden Kleingartenvereins ist dennoch sinnvoll.
In allen Fällen hat der Bienenhalter dafür zu sorgen, dass Unbeteiligte (Nachbarn, Passanten u.ä.) nicht wesentlich beeinträchtigt werden (§ 906 BGB). Das ist auf größeren Wohngrundstücken und auf Hausdächern in aller Regel leicht zu realisieren. Bei letzteren kommt es allerdings
auf eine zuverlässige Absturzsicherung für Bienenkästen, deren Teile (insbesondere Abdeckungen) sowie Gerätschaften und Personen auch bei stürmischem Wetter an. Schwieriger wird es auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses – insbesondere in Zeiten, in denen die Bienen keine Blüten mehr finden und durch das eine oder andere Fenster fliegen oder gar intensives Verteidigungsverhalten zeigen.
Gemäß Bienenseuchen-Verordnung (§ 1a) ist jegliche Haltung von Honigbienen – spätestens bei Beginn – dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Sitz der Behörde in der Kreisverwaltung bzw. bei kreisfreien Städten in der Stadtbezirksverwaltung) anzuzeigen. Zudem muss bei Verlegung des Standortes der Bienenvölker eine Amtstierärztliche Bescheinigung von der für den bisherigen Standort zuständigen Behörde (s. o.) eingeholt und unverzüglich nach Eintreffen am neuen Standort der dort zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 5). Mit Beginn der Bienenhaltung wird immer auch ein solcher Transport eines oder mehrerer Völker an den neuen Standort verbunden sein. Einfacher ist es, wenn der Transport nicht über die Kreisgrenze erfolgt und das Bienenvolk bzw. die Bienenvölker bei einem in der Region ansässigen Imker erworben
werden. Anzeichen einer Bienenseuche (Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer, Tropilaelaps-Milbe) sind umgehend der Behörde (s. o.) anzuzeigen (§ 4 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 1 Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen). Weitere Regelungen betreffen den
Schutzbereich von Belegstellen. Diese sind bei Imkerorganisation oder Bienenfachberater zu erfragen.
www.deutscherimkerbund.de
Wer den erzeugten Honig nicht komplett selbst verzehrt, sondern einen Überschuss an andere abgibt, muss zahlreiche lebensmittelrechtliche Vorschriften beachten, die von den Qualitätsanforderungen über die Lebensmittelhygiene bis zur korrekten Dokumentation und Kennzeichnung
reichen. Bieneninstitute und Imkerorganisationen bieten u. a. hierfür Schulungen an.
Ethik der Bienenhaltung
In unserer heutigen aufgeräumten und teils ausgeräumten Kulturlandschaft können Bienenvölker nicht dauerhaft überleben. Einerseits fehlen natürliche Behausungen, andererseits steht nicht mehr überall ein ausreichendes Blütenangebot als entscheidende Nahrungsgrundlage vom Frühjahr bis
in den Spätsommer zur Verfügung. Hinzu kommen Krankheitserreger und Parasiten, die im Zuge der Globalisierung nach Mitteleuropa gelangten und ihrerseits die Gesundheit der Bienenvölker bedrohen. Honigbienen sind daher in unseren Breiten auf die Unterstützung des Menschen angewiesen. Allerdings haben Bienenvölker die Eigenart, sich durch Teilung zu vermehren. Sie bilden einen Schwarm, der selbständig auf Wohnungssuche geht. Aus o. g. Gründen fliegen jedoch viele dieser Schwärme in den sicheren Tod, der oft erst nach Wochen oder Monaten, in seltenen Fällen erst nach wenigen Jahren eintritt. Gerade in letzteren Fällen werden die Schwärme häufig zu unentdeckten Infektionsquellen für andere Bienenvölker. All das ist jedoch für eine verantwortungsvolle Tierhaltung nicht hinnehmbar. Deshalb zielt gute imkerliche Praxis darauf ab, Bienenvölker gesund und vital zu halten, wobei die Vermehrung durch Teilung der Völker vorgenommen wird. So kann gewährleistet werden, dass die neuen Bienenvölker eine geeignete Behausung erhalten und sich unter der Obhut eines fürsorglichen Imkers möglichst gut entwickeln. Dabei ist es sehr vorteilhaft, wenn ein Imker / eine Imkerin nicht nur ein Bienenvolk, sondern mindestens 3 – 4 hält. So kann in manch unpässlicher Situation (Verlust der Königin, Futtermangel u. a.) ein Bienenvolk durch Hinzugeben von Waben eines Nachbarvolkes gerettet werden.
Um den Bienen ausreichende Gesundheitsfürsorge angedeihen zu lassen und so dafür zu sorgen, dass es ihnen dauerhaft gut geht, sind umfangreiche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erforderlich. Diese kann man sich in den kostengünstigen, teils sogar kostenlosen Schulungs- und Beratungsangeboten der Bieneninstitute und der dort eingebundenen staatlichen Fachberater sowie der Imker-Organisationen samt ihrer Lehrbienenstände erwerben. Entsprechende Adressen finden Sie auf www.deutscherimkerbund.de.
Eine sinnvolle Ergänzung, um sich theoretisches Wissen anzueignen und Adressen zu finden, sind außerdem das Online-Lernportal
www.die-honigmacher.de sowie die Imker-App des D.I.B. (https://dib-imker-app.de/).
Die Imker-/Landesverbände bieten ihren Imkern neben fachlichem Austausch auch zahlreiche soziale Kontaktmöglichkeiten sowie günstige Tarife für die Tierhalterhaftpflicht- und die Tierhalterrechtsschutzversicherung. Sehr empfehlenswert ist zudem die Schulungsmappe „Grundwissen für Imker“, welche durch die beiden überregionalen Imkerzeitschriften www.bienenjournal.de sowie
www.bienenundnatur.de vertrieben wird.
Sinnvolle Alternativen
Wer sich den Mühen der (Honig-)Bienenhaltung nicht unterziehen will, findet andere spannende Möglichkeiten, den Bienen zu helfen. Schon Honig aus der Region – zumindest aber heimischer Herkunft – zu kaufen, unterstützt die Imker. Zudem ist neben optimalen Nistmöglichkeiten eine
ausreichende und vielseitige Ernährung Voraussetzung für das (Über-)Leben der Bienen. Statt englischem Rasen und Koniferen bieten einheimische Sträucher mit ihrer Blütenpracht und den später reifenden Früchten sowohl Bienen als auch heimischen Vögeln und Kleinsäugern Nahrung.
Klee im Rasen, Sonnenhut und andere einfach blühende Blumen in der Staudenrabatte sowie Küchenkräuter im Balkonkasten sind ebenso nützlich. Anregungen enthält das Buch von Günter Pritsch „Bienenweide“. Neben Honigbienen gibt es deutschlandweit ca. 560 Wildbienenarten. Sie erzeugen zwar keinen Honig, haben ihn daher auch nicht zu verteidigen und stechen nicht. Während 75 Prozent der Wildbienenarten trockenen, spärlich bewachsenen Erdboden als Nistplatz wählen, freut sich das verbleibende Viertel über sonnig aufgehängte Nisthilfen. Wie diese fachgerecht angefertigt werden, finden Sie z. B. im Buch von Melanie von Orlow „Mein Insektenhotel“.
Stand: April 2020 (Quelle: Deutscher Imkerbund)